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Franchising-Recht

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Internationaler Vertrieb

Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beim internationalen Vertrieb sind folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken:

  • Vertragsvorbereitungen und Vertragsverhandlungen
    • Lösung einer Gewerbe-Nummer?
    • Vorvertragliche Aufklärungspflichten?
    • Numerus clausus der anwendbaren Verträge?
    • Risiko der Subsumtion des Rechtsverhältnisses unter eine Gesellschaftsform?
    • Formerfordernisse?
    • Register-Pflichten für den Franchise-Vertrag?
  • Wettbewerbsrecht
    • Zulässigkeit Wettbewerbsverbote?
    • Zulässigkeit Exklusivitätsvereinbarung?
  • Produkte und Infrastruktur
  • Immaterialgüterrecht
  • Entsendung von Personal des Franchisegebers zu Schulungszwecken
    • Arbeitsbewilligung
    • Aufententhaltsbewilligung
    • Entlöhnung / Lohnhöhe
    • Quellensteuer bei längerer Aufenthaltsdauer
  • Franchise-Vertrag
    • Sprachwahl
    • Produktehaftung
      • Abklärung der Produktehaftungs-Gesetzgebung vor Ort
    • Rechtswahl
      • Fehlende Rechtswahlabrede
        • Massgeblichkeit der charakteristischen Leistung (IPRG 117)
        • Anknüpfung an Niederlassungsort des Franchisenehmers

Art. 117 IPRG

b. Fehlen einer Rechtswahl

1 Bei Fehlen einer Rechtswahl untersteht der Vertrag dem Recht des Staates, mit dem er am engsten zusammenhängt.

2 Es wird vermutet, der engste Zusammenhang bestehe mit dem Staat, in dem die Partei, welche die charakteristische Leistung erbringen soll, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder, wenn sie den Vertrag aufgrund einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit geschlossen hat, in dem sich ihre Niederlassung befindet.

3 Als charakteristische Leistung gilt namentlich:

a. bei Veräusserungsverträgen die Leistung des Veräusserers;

b. bei Gebrauchsüberlassungsverträgen die Leistung der Partei, die eine Sache oder ein Recht zum Gebrauch überlässt;

c. bei Auftrag, Werkvertrag und ähnlichen Dienstleistungsverträgen die Dienstleistung;

d. bei Verwahrungsverträgen die Leistung des Verwahrers;

e. bei Garantie- oder Bürgschaftsverträgen die Leistung des Garanten oder des Bürgen.

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