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Franchising-Recht

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Einleitung zum Franchising-Recht

Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Franchising ist ein aufgabenteiliges Absatzförderungssystem:

Merkmale und Voraussetzungen des Franchising-Systems

Das Absatzförderungssystem „Franchising“ kennzeichnet sich durch 4 wesentliche Voraussetzungs-Merkmale:

  1. Selbständige Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) vereinbaren eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit
  2. Franchisegeber stellt Geschäftsmodell und Marke, örtlich und sachlich limitiert, gegen Entgelt
  3. Know-how-Transfer vom Franchisegeber an den Franchisenehmer
  4. Franchisenehmer ist Händler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für den Vertrieb der vom Franchisegeber gelieferten Produkte.

Handlungsorientierte Merkmale:

  • Enge Zusammenarbeit
  • Selbständig bleibende Unternehmen
  • Systemzielerreichung nur auf Vertragsbasis

Franchising ist eine sog. „hybride Verkaufsform“, in dem indirekter und direkter Verkauf kombiniert werden.

Erfolgsfaktoren des Franchising-Systems

  • Produkte-Hit
  • Funktionierendes Geschäftsmodell
  • Guter Franchisevertrag
  • Systematisch abgefasste Handbücher als Basisinstrument
  • Kommunikation
  • Systemcontrolling

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