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Franchising-Recht

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Rechtsgebiet:
Franchising-Recht
Stichworte:
Franchise, Franchising-Recht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beziehungs-Elemente

Franchising wird durch 4 Merkmale gekennzeichnet:

  • zwei selbständige Unternehmer (Franchisegeber und Franchisenehmer) vereinbaren eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit
  • Franchisegeber stellt Geschäftsmodell und Marke, örtlich und sachlich limitiert, gegen Entgelt
  • know how Transfer vom Franchisegeber an den Franchisenehmer
  • Franchisenehmer ist Händler in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für den Vertrieb der vom Franchisegeber gelieferten Produkte.

Franchise-Fähigkeit

Das Franchise-System bzw. die darin angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen müssen sog. „franchise-fähig“ sein.

Die Voraussetzungen sind:

  • Übertragbarkeit des know how
  • Systematisierbarkeit
  • Tragfähigkeit
    • wirtschaftlich
    • finanziell

Tipp an potentielle Franchisenehmer

  • vom Franchisenehmer Erfolgsnachweise verlangen
  • Vornahme eigener Marktabklärungen
  • Abklärung Point of sale (POS)

Rechtliche Elemente

Die rechtliche Einordnung des Innominatkontrakts „Franchisevertrag“ bringt für den Franchisegeber (FG) und den Franchisenehmer (FN) folgende Themen auf die Agenda:

  • Rechtliche Organisation
    • Standortkonzept
    • Dienstleistung / Produkt
    • Arbeitsabläufe und Arbeitsteilung
    • Marketing / Markenstrategie / Marktauftritt (Einheitlichkeit)
    • Steuerung des Geschäftsmodells
    • Know how Transfer / Schulung
    • Produktion
    • Vertrieb
    • Administration (IT / Reporting / Controlling)
    • Refinanzierung (Finanzmodell)
    • Festlegung der unternehmerischen Freiräume von FG und FN
  • Nutzung des Geschäftsmodells durch den FN
    • Immaterialgüterrechte
      • Patente
      • Marken
      • Urheberrechte
      • Designrecht
    • Know how
    • Beratung durch den FG
  • Entschädigungen
    • Eintrittsgebühr
    • wiederkehrende, meist jährliche Gebühren
    • wiederkehrende, meist jährliche Marketingabgabe
  • Vertragselemente
    • Kaufselemente
    • Mietvertragselemente
    • Auftragselemente
    • Lizenzelemente

Weiter zu beachtende juristische Aspekte

  • Kartellrecht
  • Konsumkreditrecht
  • Sozialversicherungsrecht
    • Qualifikation des Franchisenehmer als Selbständigerwerbender
    • Vertragliche Regelungen (vgl. BGE 127 III 449: Agenturvertragsrecht in Analogie)
  • Datenschutz
  • Versicherungen
    • Haftpflichtversicherungen
    • Produktehaftpflicht

Weiterführende Informationen

» Patente

» Markenrechte

» Urheberrechte

» Designrecht

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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