Der Franchisegeber (FG) tut gut daran, folgende Punkte vor Vertragsabschluss mit dem Franchisenehmer (FN) durchzuarbeiten:
- Vorvertragliche Aufklärung
- Geschäftsmodell
- Markt
- Gebietsschutz
- Finanzielle Aspekte
- Rechte und Pflichten
- Risiken
- Rechtsform des FN-Unternehmens
- FG sollte FN nie den Eindruck vermitteln, es werde eine „Schlüsselfertige Existenz“ geboten, und zwar von falschen Vorstellungen des FN ohne unternehmerische Erfahrungen (Folge: falsches bzw. unengagiertes Verhalten)
- Usw.
- Absicherung Beschaffung
- Lieferanten
- Notfallmodell bei Lieferverzögerung / force majeure
- Absicherung Absatz
- Kundendaten
- Verabredung Konkurrenzverbot mit den Arbeitnehmern
- Managed Key accounts
- Absicherung Immaterialgüterrechte (Lizenzen zG FN)
- Patente
- Marken
- Urheberrechte
- Design
- Sozialversicherungsrecht
- Geltendmachung der Scheinselbständigkeit durch die Sozialversicherungsanstalten
- Anerkennung des FN als Unternehmer
- UID
- Datenschutz
- Personendaten
- CRM bei Franchisegeber
- Datentransfer bei internationalem Vertrieb