Nachteile für den Franchisenehmer
- Eingeschränkte Möglichkeiten infolge Franchisegeber-Konzept bzw. Franchisegebervorgaben trotz vollem Unternehmerrisiko
- Mengenmässiger Abnahmezwang
- Einnahmenablieferung an den Franchisegeber (bis 25 %)
- Reputationsrisiko bei Fehlverhalten von Franchisegeber und/oder anderen Franchisenehmern
Nachteile für den Franchisegeber
- Fehlende Marktnähe gegenüber Eigenvertrieb
- Hoher Reporting- und Kontrollaufwand
- Kostenrisiko, dass Franchisenehmer von den Sozialversicherungsanstalten als Scheinselbständige qualifiziert werden